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Finanzielle Unterstützung 

Wo kann ich finanzielle Unterstützung erhalten?

Finanzielle Unterstützung und Zuschüsse des Sozialministeriums.

Der Dienst des Sozialministeriums bezuschusst die 24-Stunden-Betreuung auf Antrag ab Pflegestufe 3 mit einem monatlichen Betrag von 800 EUR für maximal zwei diensthabende persönliche Assistenten pro Monat bis zu einem monatlichen Einkommen von maximal 2.500 EUR netto, wobei das Pflegegeld nicht berücksichtigt wird.

Steuerliche Vorteile.

Nach dem Einkommensteuergesetz können die finanziellen Aufwendungen für die "Pflege zu Hause" (ab Pflegestufe 1) in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.

https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html

https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html




Kosten

Unser Preisangebot: Wir bieten Ihnen ein kostenloses und völlig unverbindliches telefonisches Erstgespräch an, in dem wir Sie ausführlich über unsere 24-StundenBetreuung und stundenweise Unterstützung informieren.

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen wir ein individuelles und faires Angebot und vermitteln Ihnen innerhalb von 72 Stunden eine qualifizierte Betreuungskraft.

Nachfolgend finden Sie eine transparente Preisübersicht. Die Preise richten sich nach dem Pflegeaufwand sowie der jeweiligen Pflegestufe. Reise- und

Sozialversicherungskosten trägt der Auftraggeber. Unsere Angebote beinhalten stets die Gesamtkosten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.


Kosten

Unser Preisangebot: Wir bieten Ihnen ein kostenloses und völlig unverbindliches telefonisches Erstgespräch an, in dem wir Sie ausführlich über unsere 24-StundenBetreuung und stundenweise Unterstützung informieren.

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen wir ein individuelles und faires Angebot und vermitteln Ihnen innerhalb von 72 Stunden eine qualifizierte Betreuungskraft.

Nachfolgend finden Sie eine transparente Preisübersicht. Die Preise richten sich nach dem Pflegeaufwand sowie der jeweiligen Pflegestufe. Reise- und

Sozialversicherungskosten trägt der Auftraggeber. Unsere Angebote beinhalten stets die Gesamtkosten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

Grundtarife pro Tag

Klient mit Pflegestufe 0 bis 4

  1. Betreuung 1 Person im Haushalt € 90 pro Tag
  2. Betreuung 2 Personen im Haushalt € 100 pro Tag
  3. Ab Pflegestufe 4 erhöht sich das Honorar noch zusätzlich um € 10 pro Tag

Preisinformationen - Erfahrene Fachkräfte

  1. Qualifizierte Betreuungskraft  ab € 100 pro Tag
  2. Krankenschwester ab € 120 pro Tag

Zusätzliche Kosten (falls zutreffend):

Die Transportkosten werden bei Ankunft und Abreise gemäß der Transportquittung abgerechnet.

Die Sozialversicherungsbeiträge sind im Tagsatz enthalten, und die Verpflichtung zur Zahlung an die SVS liegt beim Betreuer.

Verpflichtende Nachtbetreuung: ab € 10 / Nacht 

(Nachtbetreuung, bei laufender Betreuung zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) 

Pausen können nicht regelmäßig genommen werden (finanzielle Abgeltung, falls keine Pause möglich ist): € 10 / Tag

Feiertagszuschläge (doppelt bezahlt):

Ostersonntag, Ostermontag

Weihnachten (25. und 26. Dezember)

Neujahr (1. Januar)

Agenturprovision:

€ 250 / Monat brutto

(für sämtliche Leistungen, Betreuung und Koordination zwischen Kunden und Betreuungskraft)

Einmalige Vermittlungsgebühr € 360,00 

Kurzzeitbetreuung & Urlaubsvertretung:

Betreuung auf Zeit (14 oder 21 Tage): ab € 90 pro Tag

Die Transportkosten werden bei Ankunft und Abreise gemäß der Transportquittung abgerechnet


Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

📞 Tel. / WhatsApp: +43 650 866 3036 

 📧 E-Mail: office.rdcare@gmail.com