Finanzielle Unterstützung
Wo kann ich finanzielle Unterstützung erhalten?
Finanzielle Unterstützung und Zuschüsse des Sozialministeriums.
Der Dienst des Sozialministeriums bezuschusst die 24-Stunden-Betreuung auf Antrag ab Pflegestufe 3 mit einem monatlichen Betrag von 800 EUR für maximal zwei diensthabende persönliche Assistenten pro Monat bis zu einem monatlichen Einkommen von maximal 2.500 EUR netto, wobei das Pflegegeld nicht berücksichtigt wird.
Steuerliche Vorteile.
Nach dem Einkommensteuergesetz können die finanziellen Aufwendungen für die "Pflege zu Hause" (ab Pflegestufe 1) in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html

Kosten
Unser Preisangebot: Wir bieten Ihnen ein kostenloses und völlig unverbindliches telefonisches Erstgespräch an, in dem wir Sie ausführlich über unsere 24-StundenBetreuung und stundenweise Unterstützung informieren.
Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen wir ein individuelles und faires Angebot und vermitteln Ihnen innerhalb von 72 Stunden eine qualifizierte Betreuungskraft.
Nachfolgend finden Sie eine transparente Preisübersicht. Die Preise richten sich nach dem Pflegeaufwand sowie der jeweiligen Pflegestufe. Reise- und
Sozialversicherungskosten trägt der Auftraggeber. Unsere Angebote beinhalten stets die Gesamtkosten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Kosten
Unser Preisangebot: Wir bieten Ihnen ein kostenloses und völlig unverbindliches telefonisches Erstgespräch an, in dem wir Sie ausführlich über unsere 24-StundenBetreuung und stundenweise Unterstützung informieren.
Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen wir ein individuelles und faires Angebot und vermitteln Ihnen innerhalb von 72 Stunden eine qualifizierte Betreuungskraft.
Nachfolgend finden Sie eine transparente Preisübersicht. Die Preise richten sich nach dem Pflegeaufwand sowie der jeweiligen Pflegestufe. Reise- und
Sozialversicherungskosten trägt der Auftraggeber. Unsere Angebote beinhalten stets die Gesamtkosten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Grundtarife pro Tag
Klient mit Pflegestufe 0 bis 4
- Betreuung 1 Person im Haushalt € 80 pro Tag
- Betreuung 1 Person im 2 Personenhaushalt € 90 pro Tag
- Betreuung 2 Personen im Haushalt € 100 pro Tag
- Ab Pflegestufe 4 erhöht sich das Honorar noch zusätzlich um € 5 pro Tag
Preisinformationen - Erfahrene Fachkräfte
- Qualifizierte Betreuungskraft ab 85 €/Tag - 90 €/Tag
- Krankenschwester ab 100 €/Tag - 120 €/Tag
Zusätzliche Kosten (falls zutreffend):
Transportkosten (Hin- und Rückfahrt pro Turnus): ab € 250
SVS-Sozialversicherung (monatlich): ab € 159,93
Verpflichtende Nachtbetreuung: ab € 10 / Nacht
(Nachtbetreuung, bei laufender Betreuung zwischen 22.00 und 6.00 Uhr)
Pausen können nicht regelmäßig genommen werden (finanzielle Abgeltung, falls keine Pause möglich ist): € 10 / Tag
Feiertagszuschläge (doppelt bezahlt):
Ostersonntag, Ostermontag
Weihnachten (25. und 26. Dezember)
Neujahr (1. Januar)
Agenturprovision:
€ 200 / Monat brutto
(für sämtliche Leistungen, Betreuung und Koordination zwischen Kunden und Betreuungskraft)
Einmalige Vermittlungsgebühr € 360,00
Kurzzeitbetreuung & Urlaubsvertretung:
Betreuung auf Zeit (14 oder 21 Tage): ab € 85 / Tag
Transportkosten (Hin- und Rückfahrt pro Turnus): ab € 250
📞 Tel. / WhatsApp: +43 650 866 3036
📧 E-Mail: office.rdcare@gmail.com
